4. Januar 2024

Zukunfts­si­chere Heiz­sys­teme: GEG Ände­rungen und Aus­wir­kungen 2024


Der Wandel zu nach­hal­ti­geren Ener­gie­quellen macht auch vor den Heiz­sys­temen deut­scher Immo­bi­lien nicht halt. Immo­bi­li­en­be­sitzer werden bald dazu ange­halten, alter­na­tive Hei­zungs­me­thoden zu fos­silen Brenn­stoffen in Betracht zu ziehen. Obgleich das strikte Verbot von Öl- und Gas­hei­zungen auf­ge­hoben wurde, setzt das über­ar­bei­tete Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG) voraus, dass ab 2024 ein­ge­baute Hei­zungen zu min­des­tens 65 Pro­zent mit erneu­er­baren Ener­gien funk­tio­nieren müssen.

Aktua­li­sie­rungen im Hei­zungs­recht: Was ist nach 2024 gestattet?

Es gibt Miss­ver­ständ­nisse, die seit der Ankün­di­gung der Geset­zes­än­de­rungen am 19. April 2023 im Umlauf sind. Dazu gehört die Annahme, dass alle Hei­zungen, die mit fos­silen Brenn­stoffen arbeiten, nach dem 1. Januar 2024 ersetzt werden müssen. Dies trifft jedoch nicht zu. Solange die Hei­zung ein­wand­frei läuft, besteht keine Ver­pflich­tung für Haus­be­sitzer, Maß­nahmen zu ergreifen. Auch Repa­ra­turen bestehender Sys­teme sind wei­terhin gestattet.

Das ange­passte GEG besagt, dass neu gebaute Immo­bi­lien sicher­stellen müssen, dass ihre Hei­zungen erneu­er­bare Ener­gien zur Wär­me­er­zeu­gung nutzen. Für bestehende Gebäude und wei­tere Neu­bauten sollen lokale Pläne ent­wi­ckelt werden, um den Über­gang zu umwelt­freund­li­cheren Alter­na­tiven zu erleichtern.

Immo­bi­li­en­be­sitzer haben Frei­heiten bei der Umset­zung ihrer Heiz­lö­sungen, indem sie ent­weder den Min­dest­an­teil erneu­er­barer Ener­gien nach­weisen oder aus einem Spek­trum gesetz­lich zuge­las­sener Optionen wählen. Zu diesen gehören unter anderem:

– Anschluss an ein Wärmenetz

– Elek­tri­sche Wärmepumpen

– Direkt­hei­zungen

– Hybrid­hei­zungen

– Solar­ther­mie­ba­sierte Heizungen

– „H2-Ready“-Gasheizungen

– Bio­mas­se­hei­zungen

– Pel­let­hei­zungen

Für bestehende Gebäude sind zusätz­liche Sys­teme wie Bio­mas­se­hei­zungen und Gas­hei­zungen mit erneu­er­baren Gasen verfügbar.

Einbau von Öl- und Gas­hei­zungen nach 2024

Trotz der neuen Rege­lungen bleibt der Einbau von Öl- und Gas­hei­zungen unter bestimmten Bedin­gungen mög­lich. Bei­spiels­weise können nach 2024 ein­ge­baute Gas­hei­zungen bis 2029 teil­weise mit umwelt­freund­li­chen Gasen betrieben werden, wobei der Anteil bis 2040 auf 60 Pro­zent steigen muss.

Hybrid­hei­zungen bieten eine wei­tere Mög­lich­keit, indem sie Wär­me­pumpen mit fos­silen Heiz­sys­temen kom­bi­nieren, um die Effi­zienz zu steigern.

Maxi­male Betriebs­dauer für alte Heizungen

Alte Öl- und Gas­hei­zungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen in der Regel ersetzt werden, mit Aus­nahme einiger Nied­rig­tem­pe­ratur- und Brenn­wert­kessel. Nach dem Geset­zes­ent­wurf dürfen Heiz­kessel ab 2044 nur noch mit erneu­er­baren Brenn­stoffen arbeiten.

Wechsel zu Erneu­er­baren Ener­gien und Kosten

Es wird erwartet, dass der Wechsel zu erneu­er­baren Ener­gien lang­fristig kos­ten­ef­fi­zi­enter ist als fos­sile Brenn­stoffe. Experten emp­fehlen Immo­bi­li­en­be­sit­zern, sich fach­lich beraten zu lassen, um die pas­sendste und effi­zi­en­teste erneu­er­bare Heiz­lö­sung zu finden.

Wär­me­pumpen und Co: Was bringt das neue Hei­zungs­ge­setz? | Doku | NDR | 45 Min
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QUELLE: NDR DOKU https://www.youtube.com/watch?v=w8uRFPkiUYU

Für alle, die sich noch tie­fer­ge­hend über das Thema des neuen Hei­zungs­ge­setzes infor­mieren möchten, emp­fehle ich das anschau­liche und infor­ma­tive Video von NDR DOKU. In diesem Video werden die ver­schie­denen Aspeekte und Fein­heiten des Hei­zungs­ge­setzes aus­führ­lich erläu­tert. Es bietet einen umfas­senden Ein­blick in die Aus­wir­kungen und Ver­än­de­rungen, die dieses Gesetz für Haus­be­sitzer und Mieter mit sich bringt. Sehen Sie sich das Video an, um ein bes­seres Ver­ständnis der Materie zu erhalten und um zu erfahren, wie sich die neuen Rege­lungen kon­kret auf den Alltag aus­wirken können.

Der Wandel zu nach­hal­ti­geren Ener­gie­quellen macht auch vor den Heiz­sys­temen deut­scher Immo­bi­lien nicht halt. Immo­bi­li­en­be­sitzer werden bald dazu ange­halten, alter­na­tive Hei­zungs­me­thoden zu fos­silen Brenn­stoffen in Betracht zu ziehen. Obgleich das strikte Verbot von Öl- und Gas­hei­zungen auf­ge­hoben wurde, setzt das über­ar­bei­tete Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG) voraus, dass ab 2024 ein­ge­baute Hei­zungen zu min­des­tens 65 Pro­zent mit erneu­er­baren Ener­gien funk­tio­nieren müssen.

Aktua­li­sie­rungen im Hei­zungs­recht: Was ist nach 2024 gestattet?

Es gibt Miss­ver­ständ­nisse, die seit der Ankün­di­gung der Geset­zes­än­de­rungen am 19. April 2023 im Umlauf sind. Dazu gehört die Annahme, dass alle Hei­zungen, die mit fos­silen Brenn­stoffen arbeiten, nach dem 1. Januar 2024 ersetzt werden müssen. Dies trifft jedoch nicht zu. Solange die Hei­zung ein­wand­frei läuft, besteht keine Ver­pflich­tung für Haus­be­sitzer, Maß­nahmen zu ergreifen. Auch Repa­ra­turen bestehender Sys­teme sind wei­terhin gestattet.

Das ange­passte GEG besagt, dass neu gebaute Immo­bi­lien sicher­stellen müssen, dass ihre Hei­zungen erneu­er­bare Ener­gien zur Wär­me­er­zeu­gung nutzen. Für bestehende Gebäude und wei­tere Neu­bauten sollen lokale Pläne ent­wi­ckelt werden, um den Über­gang zu umwelt­freund­li­cheren Alter­na­tiven zu erleichtern.

Immo­bi­li­en­be­sitzer haben Frei­heiten bei der Umset­zung ihrer Heiz­lö­sungen, indem sie ent­weder den Min­dest­an­teil erneu­er­barer Ener­gien nach­weisen oder aus einem Spek­trum gesetz­lich zuge­las­sener Optionen wählen. Zu diesen gehören unter anderem:

– Anschluss an ein Wärmenetz

– Elek­tri­sche Wärmepumpen

– Direkt­hei­zungen

– Hybrid­hei­zungen

– Solar­ther­mie­ba­sierte Heizungen

– „H2-Ready“-Gasheizungen

– Bio­mas­se­hei­zungen

– Pel­let­hei­zungen

Für bestehende Gebäude sind zusätz­liche Sys­teme wie Bio­mas­se­hei­zungen und Gas­hei­zungen mit erneu­er­baren Gasen verfügbar.

Einbau von Öl- und Gas­hei­zungen nach 2024

Trotz der neuen Rege­lungen bleibt der Einbau von Öl- und Gas­hei­zungen unter bestimmten Bedin­gungen mög­lich. Bei­spiels­weise können nach 2024 ein­ge­baute Gas­hei­zungen bis 2029 teil­weise mit umwelt­freund­li­chen Gasen betrieben werden, wobei der Anteil bis 2040 auf 60 Pro­zent steigen muss.

Hybrid­hei­zungen bieten eine wei­tere Mög­lich­keit, indem sie Wär­me­pumpen mit fos­silen Heiz­sys­temen kom­bi­nieren, um die Effi­zienz zu steigern.

Maxi­male Betriebs­dauer für alte Heizungen

Alte Öl- und Gas­hei­zungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen in der Regel ersetzt werden, mit Aus­nahme einiger Nied­rig­tem­pe­ratur- und Brenn­wert­kessel. Nach dem Geset­zes­ent­wurf dürfen Heiz­kessel ab 2044 nur noch mit erneu­er­baren Brenn­stoffen arbeiten.

Wechsel zu Erneu­er­baren Ener­gien und Kosten

Es wird erwartet, dass der Wechsel zu erneu­er­baren Ener­gien lang­fristig kos­ten­ef­fi­zi­enter ist als fos­sile Brenn­stoffe. Experten emp­fehlen Immo­bi­li­en­be­sit­zern, sich fach­lich beraten zu lassen, um die pas­sendste und effi­zi­en­teste erneu­er­bare Heiz­lö­sung zu finden.

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